Allgemeine Geschäftsbedingungen der GLS IT Services GmbH

- nachstehend „GLS IT“ genannt –

Stand: Juli 2009

1.

Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung, den Verkauf sowie die Reparatur von IT-Geräten sowie den Verkauf von Büromaterial durch GLS IT an deren Kunden.

2.

Vertragsabschluss/Leistungsumfang/Preise

2.1

Die ordnungsgemäß abgegebene Bestellung ist bindend. GLS IT ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen dieser Bestätigung gleich.

2.2

Produktbeschreibende Angaben, insbesondere in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien, sind im Verkehr mit Unternehmern freibleibend, soweit sie nicht aus-drücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von Produktbeschreibungen gelten als geneh-migt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

2.3

Computer werden in der Regel mit vorinstallierter Software geliefert. Für diese Software gelten die dieser beiliegenden Be-dingungen. Mit der Nutzung der Software erkennt der Kunde die Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich an. Der Kunde, der die Bedingungen nicht anerkennen will, verpflichtet sich, die Software nicht zu verwenden und unverzüglich zu löschen.

2.4

Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive Transport, Installation, Schulung oder sonstiger Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach freier Wahl von GLS IT. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Kunden. GLS IT ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Kunden zu versichern. Kostenfreie Versendung erfolgt nur, soweit es zuvor schriftlich vereinbart worden ist.

2.5

Rechnungen werden gemäß Rechnungsaufdruck und ohne Abzug fällig. Der Kunde kann insbesondere nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.

Mietbedingungen

3.1

Ablauf

3.1.1

Nach Erhalt der Mietsache muss der Kunde eine unterschriebene Kopie des Lieferscheins unverzüglich an GLS IT zurücksenden.

3.1.2

Der Mietvertrag endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache. Dafür muss der Mietsache ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular „Rückgabe Mietsache“ beiliegen. Fehlt dieses, erfolgt keine Rücknahmebestätigung. Handelt es sich bei der Mietsache um einen Handscanner erhebt GLS IT bei Rückgabe eine Bearbeitungsgebühr je Gerät in Höhe von EUR 12,50, es sei denn der Kunde fordert gleichzeitig ein Austauschgerät an.

3.2

Rechnungsstellung/Bestandskontrolle

3.2.1

Die Abrechnung erfolgt monatlich. Grundlage sind die im Web-Shop hinterlegten Preise pro Kalendertag.

3.2.2

Jede Abrechnung ist gleichzeitig eine Bestandsbestätigung. Einwendungen gegen die Richtigkeit des Bestandes/der Abrechnung hat der Kunde spätestens vor Ablauf von vier Wochen nach Zugang der Abrechnung zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Nach Fristablauf muss der Kunde die Unrichtigkeit des Bestandes/der Abrechnung beweisen.

3.2.3

Einmal jährlich wird der Kunde zusammen mit der Abrechnung aufgefordert, den dort genannten Bestand zu Inventurzwecken zu bestätigen. Fehlende Einwendungen vor Ablauf von vier Wochen nach dem Zugang der Abrechnung führen zu den unter 3.2.2 genannten Folgen.

3.3

Instandhaltung/Reparaturen

3.3.1

Der Kunde ist zur regelmäßigen Pflege der Mietsache verpflichtet.

3.3.2

An der Mietsache dürfen keinerlei Änderungen durch den Kun-den vorgenommen werden, insbesondere dürfen die an der Mietsache angebrachten Eigentums- bzw. Seriennummernetiketten nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.

3.3.3

Im Falle eines Defektes ist die Mietsache unverzüglich an GLS IT zurückzusenden. GLS IT entscheidet nach Art des Defekts in eigenem Ermessen, ob die Beseitigung des Defektes von GLS IT oder einem externen Dienstleister vorgenommen wird. Ist die defekte Mietsache ein Handscanner, beauftragt der Kunde die Reparatur zunächst bei GLS IT. Der Kunde schickt danach den Handscanner auf eigene Kosten direkt an den von GLS IT be-nannten Dienstleister unter Beilage des Reparaturauftrages

3.3.4

Reparaturen, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung bzw. nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs notwendig werden, erfolgen auf Kosten des Kunden.

3.3.5

Dem Kunden wird für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Handelt es sich um einen Handscanner, wird dem Kunden ein Austauschgerät zum Verbleib zur Verfügung gestellt. Wünscht der Kunde kein Austauschgerät, muss er dies bereits bei Reparaturauftrag mitteilen.

3.4

Haftung

3.4.1

Der Kunde haftet in voller Höhe für Verlust oder Beschädigung der Mietsache bis zum Ende des Mietvertrages.

3.4.2

Bei Verlust der Mietsache wird diese dem Kunden unter Anrechnung von 90 % der bereits gezahlten Mieten zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem aktuellen Kaufpreis einer neuen Mietsache.

3.4.3

Handelt es sich bei der betroffenen Mietsache um einen Handscanner, so hat der Kunde einen Mindestschadenersatz von EUR 200,00 zu zahlen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass GLS IT ein geringerer Schaden entstanden ist. GLS IT behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Bei Wiederauffinden des Handscanners innerhalb eines Zeit-raumes von 12 Monaten nach Verlustanzeige, erhält der Kunde den Schadenersatz zurück. Diese Rückerstattung reduziert sich um eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 je Handscanner.

4.

Verkaufsbedingungen

4.1

Teillieferung

4.1.1

Teillieferungen sind zulässig, sofern der Kunde nicht nachweist, an Teillieferungen wirtschaftlich kein Interesse zu haben. Teillieferungen werden einzeln berechnet und zur Zahlung fällig.

4.1.2

Verzugsschadenersatz leistet GLS IT nur im Umfang der Ziffer 4.4.

4.2

Eigentumsvorbehalt

4.2.1

GLS IT behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag (im kaufmännischen Verkehr: aus der Geschäftsbeziehung) vor.

4.2.2

Vor Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Kaufsache untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Kaufsache tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung ge-gen den Erwerber in voller Höhe einschließlich Umsatzsteuer an GLS IT ab. GLS IT nimmt diese Abtretung an.

4.2.3

Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Kaufsache zu verfügen. GLS IT kann in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. GLS IT ist dann berechtigt, Auskunft über den Warenempfänger zu verlangen, diesen vom Übergang der Forderungen zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen den Warenempfänger einzuziehen.

4.2.4

Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die GLS IT nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird GLS IT auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

4.2.5

Im Verkehr mit Unternehmern ist für die Dauer des Eigentumsvorbehalts die Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an GLS IT abgetreten. GLS IT nimmt diese Abtretung an.

4.3

Gewährleistung/Mangelrüge

4.3.1

Gewährleistungsrechte des Kunden setzen im kaufmännischen Verkehr voraus, dass der Kunde die in § 377 HGB geregelten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten einhält.

4.3.2

Im kaufmännischen Verkehr sind Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Kaufsachen, außer für den Fall der Garantie, der Arglist oder anderweitiger Vereinbarung, ausgeschlossen.

4.3.3

Bei Mängeln der Kaufsache, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagen, wird GLS IT - vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge - die Kaufsache nach eigener Wahl inner-halb angemessener Frist nachbessern oder Ersatzware liefern. Der Kunde ist verpflichtet, GLS IT die Überprüfung der mangel-haften Kaufsache nach Wahl von GLS IT beim Kunden oder bei GLS IT zu gestatten. Verweigert der Kunde die Überprüfung, kommen Gewährleistungsansprüche nicht in Betracht. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

4.3.4

Für weitergehende Ansprüche haftet GLS IT nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Übernahme einer Beschaffungsgarantie.

4.3.5

Die Bestimmungen in 4.3.1 bis 4.3.4 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Kunden, die im Rahmen des Vertrages durch erfolgte Vorschläge, Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflicht entstanden sind. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.

4.3.6

Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

4.3.7

Verkauft der Kunde die Kaufsache an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertrag-lichen Gewährleistungsansprüche auf GLS IT zu verweisen.

4.3.8

Ist der Kunde Unternehmer, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung wird durch GLS IT schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

4.3.9

Bei Neuware verjähren Gewährleistungsansprüche im kaufmännischen Verkehr innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. Beim Verkauf von gebrauchter Ware an Verbraucher verjähren die Gewährleistungsansprüche in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

4.4

Schadenersatz

4.4.1

Neben 4.3. kommt eine Haftung von GLS IT bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in Betracht.

4.4.2

Im kaufmännischen Verkehr haftet GLS IT auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

4.4.3

Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesund-heit bleibt vom Vorstehenden unberührt.

5.

Reparaturservice

5.1

Kostenvoranschlag

Wird vor Ausführung einer Reparatur ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich schriftlich mitzuteilen. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags ist regelmäßig um bis zu 10% zulässig.

5.2

Ablauf

5.2.1

Reparaturen erfolgen ohne jegliche Gewähr, sofern kein spezifizierter Mängelbericht vorliegt. Ob die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen von GLS IT.

5.2.2

Kosten für Versand an GLS IT und die dafür erforderliche Ver-packung gehen zu Lasten des Kunden. Für die ordnungsgemäße Verzollung ist der Kunde verantwortlich.

5.2.3

Für Reparaturen vor Ort muss der Kunde die Kosten für Anfahrt, Spesen und sonst notwendige Dienstleistungen tragen.

6.

Schlussbestimmungen

6.1

Auskünfte

Der Kunde ist einverstanden, dass GLS IT Handels- und Bank-auskünfte über sein Unternehmen und über am Vertrag beteiligte Personen einholt.

6.2

Datenschutz und Datenspeicherung

Daten über den Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung, seien sie von diesem selbst oder von einem Dritten, darf GLS IT im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeiten und speichern.

6.3

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche wirksame Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung so weit wie möglich zu verwirklichen.

6.4

Anwendbares Recht /Gerichtsstand

6.4.1

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.4.2

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist 36286 Neuenstein/Hessen (Deutschland).